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Am 01.03.2012 wurde in der Jahreshauptversammlung des Gewerbeverein Roßdorf e. V., Fasanenweg 2, 64380 Roßdorf - VR 2149 - durch den einstimmigen Beschluss der anwesenden Mitglieder aufgelöst. Zu den Liquidatoren wurden Herr Kurt Böttcher, Herr Andreas Peetz und Herr Hans-Jürgen Pietzner bestimmt.
Gläubiger werden aufgefordert, eventuelle Forderungen bis spätestens 30.06.2012 bei den Liquidatoren anzumelden. Die nötigen Unterlagen liegen dem Amtsgericht zur Eintragung vor. Die Liquidadationsphase (Sperrjahr gem. § 51 BGB, Buch 1, Zweiter Titel) endet nach einem Jahr ab dem Tag der Eintragung im Staatsanzeiger für das Land Hessen.
Der vom Gewerbeverein Roßdorf e.V. ins Leben gerufene und verwaltete "Roßdörfer Taler" wird nicht mehr ausgegeben. Nicht zurückgegebene Taler verlieren nach einer Auslaufzeit bis zum 28. Februar 2013 ihre Gültigkeit. Bis zu diesem Datum können Privatpersonen mit den Talern bei allen teilnehmenden Firmen bezahlen, die Firmen können die Taler ihrerseits problemlos bei den beteiligten Banken gegen Bargeld einlösen.
Alaaf und Helau am Arbeitsplatz? Was Arbeitnehmer beachten müssen
Köln, 13. Februar 2012. Der Karneval steht vor der Tür – in Kürze herrscht an Rhein und Main wieder eine Woche lang der Ausnahmezustand. Doch wer das bunte Treiben mit der Arbeit verbinden will, sollte sich vorab erkundigen, ob der närrische Frohsinn dort toleriert wird. ROLAND-Partneranwältin Pamela Klein von der Remscheider Kanzlei Dr. Bürgel & Kollegen erklärt, was Arbeitnehmer an den jecken Tagen beachten sollten.